Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Diese Vertragsbedingungen sind sämtlichen der mit Perfect Weddings and Events abgeschlossenen Verträge zugrunde zu legen. Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen sind nur wirksam, wenn Perfect Weddings and Events sie ausdrücklich schriftlich anerkennt.

2. Vertragsabschluss

Der Auftrag kommt durch Unterfertigung des Beratungsvertrags und dieser Vertragsbedingungen zustande. Die Auftraggeber*innen beauftragen Perfect Weddings and Events ausschließlich mit den im Beratungsvertrag festgelegten Leistungen. Sonstige Leistungen sind nicht geschuldet.

3. Leistungsgegenstand

Die Auftraggeber*innen beauftragen Perfect Weddings and Events mit der Beratung, Organisation, Planung, Betreuung und Koordination einer privaten Veranstaltung an dem im Beratungsvertrag festgelegten Termin und Ort. Die vereinbarten Leistungen werden auf der Basis der im Beratungsvertrag festgelegten Wünsche und Vorgaben erbracht. Die Auftraggeber*innen erklären sich einverstanden, dass Perfect Weddings and Events in ihrem Namen und auf ihre Rechnung jene Unternehmen beauftragen, die mündlich, schriftlich oder per Mail vereinbart wurden. Perfect Weddings and Events kann die vereinbarten Leistungen auch durch Gehilf*innen (eigene Mitarbeiter*innen oder andere gewerblich befugte Eventmanager*innen/Hochzeitsplaner*innen) erbringen.

4. Beratungshonorar

Das Beratungshonorar und die zu erbringende Leistung wird im Beratungsvertrag festgelegt. Der Beratungsvertrag ist für beide Parteien bindend. Sämtliche angeführte Preise verstehen sich als umsatzsteuerfrei aufgrund der Kleinunternehmerregelung. Auflaufende Barauslage wie auszulegende Gebühren, Reisespesen, Nächtigungen oder Kopierkosten sind im vereinbarten Preis grundsätzlich nicht enthalten und werden gesondert berechnet. Bei Veranstaltungen und Beratungsgesprächen ab einer Entfernung von mehr als 70km ab Stadtgrenze Wien, wird den Auftraggeber*innen als Fahrtkostenersatz EUR 0,50 pro gefahrenen Kilometer (Hin- und Rückfahrt) verrechnet, welches am Tag der Veranstaltung zu zahlen ist. Die Auftraggeber*innen erklären sich bereit für die Bewirtung des Eventmanagers/der Eventmanagerin und dessen Gehilf*innen (max.2 Personen) am Hochzeitstag aufzukommen.

5. Zahlung

50 % des Beratungshonorars sind nach Rechnungslegung, die restlichen 50 % spätestens am Tag der Veranstaltung zahlbar. Sämtliche Beträge sind binnen 7 Tagen nach Rechnungslegung auf das angeführte Konto ohne Abzug zu leisten. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist nicht die Absendung, sondern das Datum des Einganges der Zahlung maßgebend. Im Falle eines Zahlungsverzugs werden Verzugszinsen in Höhe von 7% des noch fälligen Betrages verrechnet.

6. Ausführung unserer Leistungen

Die von Perfect Weddings and Events erbrachten Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des gesamten gegenständlichen Auftrages unser Eigentum. Dies gilt insbesondere für geistiges Eigentum. Insbesondere sind die Auftraggeber*innen nicht berechtigt, gegen ausdrücklichen Widerspruch von Perfect Weddings and Events, erstellte Pläne zu verwirklichen, sofern nicht sämtliche offene Rechnungen bezahlt sind. Die Auftraggeber*innen nehmen zur Kenntnis, dass innerhalb des Beratungsvertrages, ausschließlich Beratungs-, Organisations- und Unterstützungsleistungen erbracht werden. Ein bestimmter Erfolg kann nicht versprochen werden. Zwischen den beauftragten Unternehmen und Perfect Weddings and Events entsteht kein Vertragsverhältnis. Die einzelnen Verträge kommen ausschließlich zwischen den Lieferant*innen und den Auftraggeber*innen oder Dritten zustande.

7. Stornobedingungen

Bei Stornierung bis acht Wochen vor der Hochzeit oder dem Event wird eine Stornogebühr von 70%, ab acht Wochen vorher von 100% des Beratungshonorars verrechnet. Ein Rücktritt vom Vertrag bedarf der Schriftform. Alle anfallenden Stornogebühren, der im Namen und auf Rechnung der Auftraggeber*innen beauftragten Unternehmen, sind von den Auftraggeber*innen entsprechend der dort gültigen allgemeinen Geschäftsbedingungen zu tragen.  Sollte der Beratungsvertrag vor Festsetzung eines Beratungshonorars storniert werden, werden als Stornogebühren 70 Euro pro von Perfect Weddings and Events tatsächlich geleisteter Arbeitsstunde verrechnet. Die Auftraggeber nehmen zur Kenntnis, dass die Leistungen von Perfect Weddings and Events unabhängig davon sind, ob die Veranstaltung tatsächlich durchgeführt wird. Perfect Weddings and Events hat auch bei Absage der Veranstaltung, aus welchem Grund auch immer, Anspruch auf das vereinbarte Entgelt.

8. Gewährleistung und Schadenersatz

Eine Haftung für Sachschäden aus leichter Fahrlässigkeit, den Ersatz von Folgeschäden oder Schäden aus Ansprüchen Dritter sind ausgeschlossen.  Perfect Weddings and Events schuldet außer seiner gewissenhaften und sorgfältigen Beratung und Vermittlung keinen Erfolg und leistet keine Gewähr für Leistungen Dritter, insbesondere beigezogener Netzwerkpartner*innen, für die Durchführung von deren Leistungen, für die Geeignetheit oder Sicherheit von Anlagen, Einrichtungen, Räumlichkeiten oder sonstiger Flächen. Insbesondere ergibt sich daraus, dass Perfect Weddings and Events für Schlechterfüllungen durch einzelne Lieferant*innen nicht zur Haftung herangezogen werden kann.

Perfect Weddings and Events leistet dafür Gewähr, dass das vereinbarte Budget bestmöglich eingehalten wird. Für eine Überschreitung des Budgetrahmens ist Perfect Weddings and Events jedoch nicht verantwortlich und hält sich schad- und klaglos.

9. Datenschutz

Die Auftraggeber*innen willigen ein, dass Perfect Weddings and Events im Rahmen des Vertrages persönliche Daten wie Adresse, Geburtsdatum, E-Mail, Adresse, Gästeanzahl, Religion, Nationalität und weitere Details, soweit für die Vertragserfüllung notwendig, Dritten gegenüber bekannt gibt. Die Auftraggeber*innen willigen weiteres ein, dass Perfect Weddings and Events die Fotos oder Videos, welche im Rahmen der Veranstaltung gemacht wurden, zu Zwecken des eigenen Marketings speichert und verwendet. Perfect Weddings and Events versichert die Datenschutzbestimmung einzuhalten und persönliche Daten nur für die Planung der Hochzeit zu verwenden.

10. Sonstiges und Schlussbestimmungen

Die Auftraggeber*innen erklären, dass sie vor Unterfertigung des Beratungsvertrages auch diese Vertragsbedingungen gelesen haben und mit diesen einverstanden sind. Die gegenständliche Geschäftsbeziehung unterliegt österreichischem Recht.